Öffentliche Einladung zur Gemeinderatssitzung am Mittwoch, dem 09.09.2026 um 19:00 Uhr

Öffentliche Einladung zur Gemeinderatssitzung am Mittwoch, dem 09.09.2026 um 19:00 Uhr

Einladung
Am Mittwoch, dem 09.09.2026 findet um 19:00 Uhr eine öffentliche / nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Schalkenmehren im Mehrgenerationenhaus (Alte Schule) statt.

Tagesordnung öffentlicher Teil 

Feststellung der fristgerechten Einladung
Genehmigung der letzten Niederschrift
Bürgergespräch

Übersicht:

Top 1 – Aufhebung der Tourismusbeitragssatzung

Erlass einer Satzung zur Aufhebung der Tourismusbeitragssatzung und der Hebesatzung zur Tourismusbeitragssatzung der Ortsgemeinde Schalkenmehren

Sachverhalt:

Die Verbandsgemeinde hat seit vielen Jahren die Aufgabe der überörtlichen Tourismusförderung von den Ortsgemeinden als eigene Aufgabe übernommen. An den hier verausgabten Mitteln wurden die Ortsgemeinden über Umlagen beteiligt. Diese Umlagen sind ihrerseits als beitragsfähiger Aufwand in die Beitragskalkulation des Tourismusbeitrags der Ortsgemeinde Schalkenmehren eingeflossen. Damit wurde die gemeindliche Belastung über die Erhebung eines Tourismusbeitrags teilweise refinanziert.

Der Verbandsgemeinderat hat sich dazu entschieden, die Kosten der Tourismusförderung zukünftig mittels Erhebung eines Gästebeitrags zu refinanzieren. Infolgedessen entfällt die Umlagenbelastung der Ortsgemeinden.

In der Ortsgemeinde Schalkenmehren steht damit der beitragsfähige Aufwand und damit auch der Beitragserlös nicht mehr im Verhältnis zu dem, für die Erhebung erforderlichen Aufwand.

Beispielhaft für das Jahr 2023 (abgeschlossener Haushalt) stellt sich der ermittelte beitragsfähige Aufwand der Ortsgemeinde wie folgt dar:

Beitragsfähiger Aufwand 2023 = 27.754,74 EUR

. / . davon Umlagebedingt (VG) = 26.381,35 EUR

= Beitragsfähiger Aufwand verbleibend = 1.373,39 EUR.

Unter Berücksichtigung des Erhebungsaufwands:

  • Jährliche Kostenermittlung und Kalkulation.
  • Jährliche Satzungsanpassungen.
  • Anforderung und Einpflege von Umsatzdaten oder Schätzungen.
  • Beitragserhebung
  • Verbuchung
  • Rechtsbehelfsverfahren

übersteigen die Kosten der Beitragserhebung den zu erwartenden Beitragserlös soweit, dass eine Beitragserhebung unwirtschaftlich ist.
Die Verwaltung regt daher an, von einer zukünftigen Tourismusbeitragserhebung abzusehen und die zugrundeliegenden Satzungen (Tourismusbeitragssatzung und Hebesatzsatzung) aufzuheben. Hierzu ist der Erlass einer Aufhebungssatzung notwendig, die den Ratsmitgliedern vorliegt.
Beschlussvorschlag:
Mit Einführung des Gästebeitrags durch die Verbandsgemeinde Daun wurde die gegenüber den Ortsgemeinden geltend gemachte Sonderumlage Tourismus eingestellt.
Hierdurch sinkt der, von der Ortsgemeinde über einen Tourismusbeitrag rückfinanzierte, Tourismusaufwand.
Der im Rahmen einer Beitragserhebung zu erwartende Beitragserlös steht dabei nicht mehr im Verhältnis zum Erhebungsaufwand.
Auf Empfehlung der Verwaltung beschließt der Ortsgemeinderat die Aufhebung des Tourismusbeitrags mittels Erlass der vorliegenden Aufhebungssatzung.

Top 2 – Annahme eine Spende von 3.000 Euro für neue Bänke (Spender Dr. Hermann Serverin)

Top 3 – Kauf von Bänken bei den Westeifel-Werkstätten nach Muster für den 1. Maarrundweg

Top 4 – Sachlage im Maarbad – Vorgehensweise für 2027 – Investitionen

Top 5 – Kinderspielplatz – Mängelbeseitigung

Top 6 – Bauanträge (wenn vorhanden)

Top 7 – Verschiedenes


Nichtöffentlicher Teil:

Top 1 – Personal (Aussichten und IST-Situation)

 

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