Gemeinderatssitzung

Gemeinderatssitzung

Am Dienstag, den 13.05.2025  um 18³° Uhr findet eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates im MGH (alte Schule) statt.

Tagesordnung öffentlicher Teil 

Feststellung der fristgerechten Einladung
Genehmigung der letzten Niederschrift vom  08.04.2025

1. Tagesordnungspunkt
Verpflichtung des neuen Ratsmitglieds

Sachverhalt/Beratung:
Am 17.03.2025 ist das Ortsgemeinderatsmitglied Jochen Geibel verstorben. Gemäß § 45 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) war nunmehr eine Ersatzperson in den Ortsgemeinderat einzuberufen. 

Da bei der Ortsgemeinderatswahl in der Ortsgemeinde Schalkenmehren am 09.06.2024 Mehrheitswahl stattfand, war Herr Lukas Alexander der nächste noch nicht berufene Bewerber. Herr Alexander wurde hierüber gemäß § 44 Kommunalwahlgesetz (KWG) i. V. m. § 64 Kommunalwahlordnung (KWO) benachrichtigt und hat das Mandat angenommen.

Auf der Grundlage von § 30 Abs. 2 GemO wird das neue Ratsmitglied, Herr Lukas Alexander, vor seinem Amtsantritt durch Handschlag von Herrn Ortbürgermeister Peter Hartogh auf die gewissenhafte Erfüllung der Schweige-, der Treuepflicht sowie die Rechte der Ratsmitglieder verpflichtet/hingewiesen. Die Pflichten der Gemeinderatsmitglieder ergeben sich aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO.

Beschluss: Lukas Alexander wird als neues Ratsmitglied verpflichtet

2.Tagesordnungspunkt 

Wahl der Ortsbeigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

Sachverhalt/Beratung:

Der Erste Ortsbeigeordnete der Ortsgemeinde Schalkenmehren, Herr Carsten Willems hat mit Schreiben vom 25.04.2025 um Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis bzw. Entbindung vom Amt des Ersten Ortsbeigeordneten der Ortsgemeinde Schalkenmehren mit Ablauf des 30.04.2025 gebeten. Diesem Antrag hat Herr Ortsbürgermeister Peter Hartogh mit Schreiben vom 25.04.2025 stattgegeben. Herr Willems wurde somit mit Ablauf des 30.04.2025 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als Erster Ortsbeigeordneter der Ortsgemeine Schalkenmehren entlassen.

Gemäß § 53a Gemeindeordnung (GemO) hat nun eine Ersatzwahl/Neuwahl des Ersten Ortsbeigeordneten zu erfolgen.

Die Beigeordneten werden gemäß § 53 a GemO vom Gemeinderat gemäß den Bestimmungen des § 40 GemO (geheime Wahl durch Stimmzettel) gewählt. Wählbar ist, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist, am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat, nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.

Gemäß § 40 GemO können bei Wahlen nur solche Personen gewählt werden, die dem Gemeinderat vor der Wahl vorgeschlagen worden sind. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen erhält. Erhält beim ersten Wahlgang niemand diese Stimmenmehrheit, so ist die Wahl zu wiederholen. Erhält auch hierbei niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so erfolgt zwischen den beiden Personen, die die höchste Stimmenzahl erreicht haben, eine Stichwahl; bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, wer in die Stichwahl kommt. Führt auch die Stichwahl zu gleicher Stimmenzahl, so entscheidet das Los, wer gewählt ist. Der Losentscheid erfolgt durch den Vorsitzenden. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit. Bei der Abstimmung durch Stimmzettel gelten unbeschrieben abgegebene Stimmzettel als Stimmenthaltungen. Stimmzettel, aus denen der Wille des Abstimmenden nicht unzweifelhaft erkennbar ist, und Stimmzettel, die einen Zusatz, eine Verwahrung oder einen Vorbehalt enthalten, sind ungültig. 

Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gemäß § 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO.

3. Tagesordnungspunkt

    Bauanträge und Beschlüsse

4. Tagesordnungspunkt 

    Pachtvertrag(wenn dieser vorliegt) Kirchengrundstück – Beschluss

5. Tagesordnungspunkt

Teilnahme der Gemeinde an der Rissesanierung

    Aktuell liegen die Kosten Schätzungsweise bei, wenn wir entsprechende Masse zusammen bekommen von insgesamt min 4.000m:

 Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung, je Tageseinsatz, je Ortsgemeinde                       350€/Netto/isch
 Rissesanierung im HPS-Verfahren        

Beschlussfassung  

6. Tagesordnungspunkt

Sinkkastenreinigung

Der Rahmenvertrag wird so gestaltet, dass die Sinkkästen zweimal im Jahr gereinigt werden und defekte Schlammeimer durch die Firma ersetzt werden.

Aktuell liegen die Kosten Schätzungsweise bei:

  Sinkkastenreinigung incl. Entsorgung                            3,60€/Netto/St
  Dokumentation von defekten Sinkkästen                    15,00€/Netto/Einh   (bei Bedarf)
  Liefern und einbauen von neuen Schlammeimern      45,00€/Netto/St        (bei Bedarf)

Beschlussfassung 

7. Verschiedenes

8. Bürgerfragen

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